KFZ Verbandskasten ÖNORM V 5101:2026. Inhalt und Neuerungen
- ÖNORM V 5101:2026 gültig seit 15.03.2026
- Übergangsfrist bis 15.03.2028. Die ÖNORM V 5101:2011 bleibt bis 15.03.2028 bestehen.
- Mitführpflicht in jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug (Pkw).
- Inhalt an den Stand der Technik angepasst, unter anderem mit FFP2-Masken.

Was ist die ÖNORM V 5101?
Die ÖNORM V 5101 legt fest, welche Erste-Hilfe-Ausstattung in mehrspurigen Kraftfahrzeugen mitzuführen ist. Sie definiert Art und Mindestmengen des Inhalts sowie Ausführung und Kennzeichnung des Behälters.
Was ist neu an der ÖNORM V 5101:2026?
Aktualisierter Inhalt
Der Inhalt wurde an den Stand der Technik angepasst und erweitert:
- FFP2-Masken
- Nitril-Einmalhandschuhe
- Einmal-Beatmungsbehelfe
- einzeln verpackte Desinfektionstücher
- aluminiumbedampftes, nicht verklebendes Verbandtuch
Behälterprüfung entfällt
Die bisherige Prüfung des Behälters aus der Fassung von 2011 wurde gestrichen. Das vereinfacht die Norm, ohne die Schutzfunktion des Behälters zu verringern.
Die ÖNORM V 5101:2026 ersetzt die Fassung von 2011, die parallel noch bis 15.03.2028 gültig bleibt.
Anforderungen an den Behälter
Der Behälter schützt seinen Inhalt und muss eine dauerhafte Deckeldichtung gegen Staub haben, keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen und abriebfest beschriftet sein.
Kennzeichnung
Außen muss der Behälter ein weißes Kreuz (nach Kennzeichnungsverordnung) oder die Bezeichnung „ÖNORM V 5101″ tragen.
Was müssen Sie bis wann tun?
Für den Kfz-Verbandskasten gilt eine Übergangsfrist. In der Praxis tauschen Sie das Set, sobald die sterilen Materialien abgelaufen sind, dann am besten gleich nach der neuen Fassung.
| Zeitraum | Gültige Norm | Hinweis |
|---|---|---|
| bis 14.03.2026 | ÖNORM V 5101:2011 | bisherige Fassung |
| 15.03.2026 bis 15.03.2028 | beide Fassungen gültig | Übergangsfrist |
| ab 15.03.2028 | nur ÖNORM V 5101:2026 | Sets nach alter Fassung durch neue ersetzen |
Was muss im Kfz-Verbandskasten enthalten sein?
Die ÖNORM V 5101 legt Mindestinhalt und Mindestmengen fest. Ein normgerechter Kfz-Verbandskasten enthält:
- 3x Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122
- 4x Wundauflagen, 9 cm × 10 cm, saugfähig, nicht fasernd, einzeln steril verpackt
- 1x Verbandtuch, 40 cm × 60 cm, aluminiumbedampft, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von Wasser von 100 g/m2
- 1x Spule Heftpflaster, quer reißbar, 2,5 cm × 500 cm
- 4x Pflasterstrips, wasserfest, einzeln staubdicht verpackt, wiederverschließbar
- 4x Pflasterschnellverbände, 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht und wiederverschließbar verpackt
- 2x Momentverband, 10 cm × 12 cm, verpackt
- 2x Elastische Mullbinde, 10 cm × 400 cm, unbeschichtet, verpackt, Länge gedehnt, Breite ungedehnt
- 1x Rettungsdecke, 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber- oder andersfärbig, Foliendicke 12 μm, verpackt
- 1x Erste-Hilfe-Schere gemäß ÖNORM K 2121
- 3 Paar Medizinische Einmalhandschuhe (Nitril) gemäß ÖNORM EN 455‑1, ÖNORM EN 455‑2 und ÖNORM EN 455‑3, nahtlos, groß
- 2x Einmalbeatmungsbehelf, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
- 2x Desinfektionstücher, einzeln verpackt
- 2x FFP2-Masken
- 1x Erste-Hilfe-Anleitung (entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation)
- 1x Inhaltsverzeichnis
Zusätzlich empfiehlt die Norm eine netzunabhängige Lichtquelle (z. B. Taschenlampe). Die genaue Auflistung liegt jedem unserer Kfz-Verbandskasten als Inhaltsverzeichnis bei.

Individualisierbarer ÖNORM V 5101:2026 KFZ Koffer
Gerne können Sie den ÖNORM V 5101:2026 Kfz-Verbandskasten auch individuell bedrucken lassen. Ihr Logo, ihr Aufdruck, gefüllt nach der neuen ÖNORM V 5101:2026.
Schreiben Sie uns kurz, wie viele Stück Sie benötigen. Wir senden Ihnen alle Informationen zum Aufdruck und ein Angebot per E-Mail.
Geprüfte Qualität nach Medizinprodukterecht
Die ÖNORM V 5101 verweist auf weitere Normen und Rechtsvorschriften. So ist sichergestellt, dass jedes Teil im Verbandskasten geprüfte Qualität hat.
Medizinprodukte nach MPG
Die enthaltenen Produkte gelten als Medizinprodukte und müssen dem österreichischen Medizinproduktegesetz (MPG) entsprechen.
Genormte Einzelteile
Einmalhandschuhe nach ÖNORM EN 455, die Erste-Hilfe-Schere nach ÖNORM K 2121 und das Dreiecktuch nach ÖNORM K 2122 erfüllen jeweils eigene Prüfnormen.
Wo bewahre ich den Verbandskasten im Auto auf?
Die Norm legt den Aufbewahrungsort im Fahrzeug nicht fest. Damit das Set im Notfall schnell zur Hand ist, empfehlen wir:
- griffbereit und auch für Mitfahrende erreichbar verstauen
- vor Hitze und direkter Sonne geschützt lagern, das schont die sterilen Materialien
- Verfallsdaten regelmäßig prüfen, besonders nach heißen Sommern
- zusätzlich eine netzunabhängige Lichtquelle (Taschenlampe) mitführen, wie es die Norm empfiehlt
ÖNORM V 5101:2011 und 2026 im Vergleich
Die beiden Fassungen unterscheiden sich vor allem beim Inhalt. Der Behälter selbst bleibt gleich, nur seine Prüfung entfällt.
| ÖNORM V 5101:2011 | ÖNORM V 5101:2026 | |
|---|---|---|
| Inhalt | ohne FFP2-Masken und Beatmungsbehelfe | zusätzlich FFP2-Masken, Nitril-Handschuhe, Beatmungsbehelfe, Desinfektionstücher und aluminiumbedampftes Verbandtuch |
| Behälterprüfung | vorgeschrieben | entfällt |
| Gültigkeit | noch bis 15.03.2028 | seit 15.03.2026 |
Haltbarkeit: wann muss der Verbandskasten getauscht werden?
Sterile Materialien wie Wundauflagen und das Verbandtuch haben ein Verfallsdatum. Ist es überschritten, gehören sie ersetzt. Der Behälter selbst und die Schere bleiben nutzbar, solange sie sauber und unbeschädigt sind.
- Verfallsdaten ein- bis zweimal im Jahr prüfen, am besten nach dem Sommer
- fehlende oder benutzte Teile sofort nachfüllen, der Kasten muss vollständig sein
- ist vieles gleichzeitig abgelaufen, lohnt ein kompletter neuer Kasten nach ÖNORM V 5101:2026
- so erfüllen Sie ab 15.03.2028 auch gleich die neue Fassung
Häufige Fragen: ÖNORM V 5101 Kfz-Verbandskasten
Ja. Das Verkehrsrecht verpflichtet Kfz-Lenker zur Mitnahme einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausstattung. Für mehrspurige Fahrzeuge ist das ein Verbandskasten nach ÖNORM V 5101. Er muss vollständig und einsatzbereit sein.
Für mehrspurige Kraftfahrzeuge gilt die ÖNORM V 5101, seit 15. März 2026 in einer aktualisierten Fassung. Für einspurige Fahrzeuge wie Motorrad oder Moped gilt die ÖNORM V 5100.
Der Inhalt wurde an den Stand der Technik angepasst, unter anderem um FFP2-Masken ergänzt. Die bisherige Behälterprüfung entfällt. Die neue Fassung gilt seit 15. März 2026, die alte Fassung von 2011 bleibt noch bis 15. März 2028 gültig.
Die ÖNORM V 5101 legt Mindestmengen fest, unter anderem Dreiecktücher, sterile Wundauflagen, Verbandtuch, Pflaster, Mullbinden, Rettungsdecke, Erste-Hilfe-Schere, Nitril-Handschuhe, Beatmungsbehelfe, Desinfektionstücher, FFP2-Masken sowie eine Anleitung und ein Inhaltsverzeichnis.
Die ÖNORM V 5101 legt den Aufbewahrungsort nicht fest. Sinnvoll ist ein griffbereiter, auch für Mitfahrende erreichbarer Platz, vor Hitze und direkter Sonne geschützt.
Der Behälter trägt außen ein weißes Kreuz oder die Bezeichnung „ÖNORM V 5101″, hat eine staubdichte Deckeldichtung und keine scharfen Kanten. Innen liegt ein Inhaltsverzeichnis bei.
Sterile Materialien haben ein Verfallsdatum und sollten nach Ablauf ersetzt werden. Am einfachsten tauschen Sie das Set gegen einen neuen, normgerechten Kfz-Verbandskasten nach ÖNORM V 5101.



