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3G-Regelung am Arbeitsplatz und Wintertourismus

3G-Regelung am Arbeitsplatz und Wintertourismus

Mit 1.November 2021 soll eine verstärkte 3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt werden. Arbeitnehmer müssen demzufolge entweder verpflichtend geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt vor allem dann, wenn physischer Kontakt zu Kollegen und Kunden zum Arbeitsalltag im Büro gehören.

Arbeitnehmer, die solch einen 3G-Nachweis nicht erbringen können, müssen nach dieser Verordnung durchgehend eine FFP2 Maske tragen. Bei Vorliegen eines der 3G-Nachweise entfällt das Tragen einer FFP2 Maske am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber sollten demnach zum einen ihre Mitarbeiter über diese neue Regelung informieren und gemeinsam mit den Arbeitnehmern auch für eine stichprobenartige Überprüfung und Einhaltung sorgen.

Solidarität, Arbeitsschutz, Schutzmaßnahmen gegen Corona und gesunder Hausverstand gehören auch in der “4. Welle” zum Betriebsalltag um einer Corona-Infektion vorbeugen zu können.

Wo bleibt das Tragen einer FFP2 Maske weiterhin bestehen?

  • Supermarkt
  • Apotheke
  • Öffentlicher Verkehr
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (Hier gilt auch der 3G-Nachweis sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher)

Wo gilt entweder das Tragen einer FFP2 Maske oder ein 3G-Nachweis?

  • nichtlebensnotwendiger Handel
  • Reisebüros
  • Museen

Wo muss ich keine Maske tragen bei vorliegendem 3G-Nachweis?

  • Gastronomie & Après Ski
  • Beherbergungsbetriebe
  • Theater
  • Friseur
  • Veranstaltungen

Vor allem dort, wo Menschen notwendige Grundbedürfnisse decken müssen sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird weiterhin das Tragen einer FFP2 Maske vorgeschrieben.

Wintertourismus 2021/22 und die 3G-Regelung

Neben den neuen Regelungen am Arbeitsplatz gilt nun auch der 3G-Nachweis für den Wintertourismus. Der Winter steht vor der Tür und viele Wintersportler freuen sich auf die kommende Saison in den Alpen. Zahlreiche Skigebiete locken bereits mit zahlreichen Berg- und Skihighlights. Zu dieser Idylle geselligen sich in dieser Wintersaison strenge Regeln für den Wintertourismus.

Ab dem 15. November gilt im geschlossenen oder abdeckbaren Bereich von Seilbahnbetrieben die Vorlage eines 3G-Nachweises, welcher beim Ticketkauf überprüft werden soll. In der einen Hand das der gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis und in der anderen das Ticket. Bei Saisontickets soll die Freischaltung so lange gelten wie ein jeweiliger 3G-Nachweis gültig ist. Des weiteren gilt in geschlossenen und abgedeckten Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) sowie den dazugehörigen geschlossenen Gebäuden (Stationen) das Tragen einer FFP2-Maske. Viele Skiregionen, Ärzte, Apotheken bieten auch weiterhin freiwillige und kostenlose Antigen Coronavirus Schnelltests an und versprechen ein sicheres Miteinander am Berg. Bitte beachten sie, dass diese eine Gültigkeit von 24 Stunden haben.

Wie sehen die Schutzmaßnahmen in österreichischen Skigebieten/Seilbanhbetrieben aus?

Wir haben ihnen hier eine Linkübersicht einzelner österreichischer Skigebiete und deren Vorkehrungen für die kommende Wintersaison 2021/22 zusammengestellt. Sie finden hier Links zu den Teststationen für die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg sowie Corona Schutzmaßnahmen Informationsseiten einzelner Skigebiete und Seilbahnbetreiber, alphabetisch geordnet. Im Vordergrund steht hier die Umsetzung der Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung zum Schutz der Besucher sowie Mitarbeitern in den Liftanlagen, Hotels, Hütten, Restaurants und Après Ski. Grundsätzlich gilt das Tragen einer FFP2 Maske, Abstandregel, 3G-Nachweis, Registrierung in Gastronomie sowie Umsicht um sich, die Gastgeber und auch andere Gäste zu schützen.

Bundesländer

Kärnten – Skigebiete und Seilbahnbetriebe

Salzburg – Skigebiete und Seilbahnbetriebe

Steiermark – Skigebiete und Seilbahnbetriebe

Tirol – Skigebiete und Seilbahnbetriebe

Vorarlberg – Skigebiete und Seilbahnbetriebe

Wir wir sehen, wird das Thema Corona Sicherheitsmaßnahmen von diesen Ski- sowie Tourismusregionen bestens wahrgenommen und durch offene Fragen auf eigens dafür erstellten Übersichtsseiten für Gäste aus dem In- und Ausland zur Verfügung gestellt. Auch wir als begeisterte Wintersportler freuen uns auf stimmungsvollen Pistenspaß auf herrlich präparierten Pisten in diesen individuellen Wintersportregionen und auf ein solidarisches und sicheres Miteinander auf den schönen Bergen Österreichs.

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Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html